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Zuführung an den Vermögenshaushalt



Dabei handelt es sich um Einnahmen, die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigt wurden.

Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (Pflichtzuführung).

Es sollen darüber hinaus Mittel zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes erwirtschaftet werden.

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