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Verpflichtungs-ermächtigung



Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Ermächtigung der Gemeinde, die es erlaubt, Aufträge für Investitionen zu erteilen, die erst in 1 oder 2 Jahren gezahlt werden.
Der Gesamtbetrag wird mit der Haushaltssatzung festgeschrieben.

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