Rücklagen
Die Rücklagen müssen Beträge enthalten, die für geplante Ausgaben (z.B. Investitionsmaßnahmen) und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde angespart werden.
Sonderrücklagen
- beschränkt zulässige Rückstellung für laufende Ausgaben der Gemeinde
Allgemeine Rücklagen
· für die Zwecke der Haushaltswirtschaft
· soll sicher stellen, dass die Ausgaben rechtzeitig getätigt werden
· Mittel für Ausgaben des Vermögenshaushaltes sollen angehäuft werden, um einen vertretbar hohen Kreditbedarf zu vermeiden.
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