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Kassenkredit



Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in der Haushaltssatzung festgelegt.

Der Kassenkredithöchstbetrag ist genehmigungspflichtig, wenn er 1/6 der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes übersteigt.

Kassenkredite haben die Funktion, kurzfristige finanzielle Engpässe der Gemeindekasse zu überbrücken.

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