Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in der Haushaltssatzung festgelegt.
Der Kassenkredithöchstbetrag ist genehmigungspflichtig, wenn er 1/6 der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes übersteigt.
Kassenkredite haben die Funktion, kurzfristige finanzielle Engpässe der Gemeindekasse zu überbrücken.
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