Fehlbetrag (Defizit)
Nach § 43 Nr. 8 Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Fehlbetrag der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Sollausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Solleinnahmen.
Homepage der SPD Jerrishoe

Nach § 43 Nr. 8 Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Fehlbetrag der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Sollausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Solleinnahmen.
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