Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Zu den Steuereinnahmen des Verwaltungshaushalts gehören zunächst die kommunal erhobenen Steuern.
- Grundsteuer (wird von allen Grundstücks-, Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben)
- Gewerbesteuer (wird von allen Gewerbebetrieben aus dem Gewerbeertrag erhoben)
- Hundesteuer (von den Hundehaltern)
- Vergnügungssteuer (überwiegend von Spielautomatenbetreibern)
Ferner werden im Verwaltungshaushalt aus dem Finanzausgleich bestimmte Anteile an Gemeinschaftssteuern und am Aufkommen der Umsatzsteuer vereinnahmt.
Zudem erhalten Gemeinden unter Berücksichtigung ihrer Steuerkraft Zuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse.
Steuerstarke Kommunen erhalten geringe Zuweisungen, steuerschwache Kommunen werden mit höheren Zuweisungen bedacht.
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